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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. PREISE
Es gelten grundsätzlich die am Versandtag geltende Preise,
es sei denn, dass durch Angebot
oder Auftragsbestätigung eine andere Regelung getroffen wurde.
Unsere Listenpreise enthalten nicht die gesetzlich vorgeschriebene
Umsatzsteuer (MWST.)
Diese wird bei Rechnungslegung dem Warenwert zugeschlagen.
2. FRACHTKOSTEN und VERPACKUNG
Branchenübliches leichtes Verpackungsmaterial stellen wir
nicht in Rechnung, wohl aber
wertbeständiges Verpackungsmaterial, insbesondere seefestes
Material oder aber Verpackungsmittel, die vom Kunden verlangt
werden.
3. LIEFERZEIT
Die von uns angegebenen Lieferzeiten halten wir nach Möglichkeit
ein. Sollte die Lieferzeit überschritten sein, so ist der
Besteller verpflichtet, uns eine angemessene Nachliefer
ungsfrist einzuräumen.
Bei Überschreiten einer solchen Nachlieferungsfrist hat der
Besteller das Recht, im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten.
Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz,
bestehen im Fall einer Überschreitung der Lieferzeit nicht.
4. GEFAHRENÜBERGANG
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Kunden.
Alle Waren werden daher mit
dem Verkaufswert versichert, es sei denn, der Kunde weist
ausdrücklich darauf hin, dass
eine solche Versicherung nicht zu erfolgen hat.
5. ZAHLUNG
Wir stellen zur Wahl:
a) Bezahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum
(Versandtag)
b) oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit
2% Skonto
In den unter a) und b) angeführten Zielen sind bereits 3
Tage Transportweg enthalten.
Fristen gelten als eingehalten, wenn das Geld bei uns eingegangen
ist. Nach 30 Tagen nach
Rechnungsdatum kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer
Mahnung bedarf, es sei denn,
der Kunde erbringt den Nachweis, dass die Lieferung entsprechend
später eingetroffen ist.
Der Verzug berechtigt uns, ab Verzugszeitpunkt Zinsen in
Höhe von 4% über dem Diskontsatz
der Bundesbank zu verlangen.
Anfallende Mahnkosten gehen zu Lasten des Kunden, wobei wir
berechtigt sind, für die erste Mahnung eine Gebühr von €
2.00, für die zweite Mahnung € 4.00 und für die dritte
Mahnung € 6.00 zu verlangen.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
unser uneingeschränktes Eigentum,
auch im Fall von Teilzahlungen. Als Bezahlung gilt erst der
Geldeingang bei uns. Bei Zahlung
mittels Scheck oder Wechsel gilt diese als geleistet, wenn
der Betrag unserem Konto
vorbehaltlos gutgeschrieben wurde.
Zugriffe Dritter auf von uns gelieferte Waren, die sich unter
Eigentumsvorbehalt befinden,
sind uns unter Übersendung des Pfändungsprotokolles unverzüglich
anzuzeigen.
Bei Weiterveräußerung von uns gelieferter Ware, die sich
unter Eigentumsvorbehalt befindet,
tritt der Kunde schon jetzt im voraus seine Ansprüche gegen
seinen Abnehmer an uns ab.
7. GEWÄHRLEISTUNG
Wir leisten nach Maßgabe folgender Bestimmungen nur Gewähr,
wenn uns eine Mängelrüge,
bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung,
bei nicht offensichtlichen
Mängeln unverzüglich nach Erkennen schriftlich gemeldet wird.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge verpflichten wir uns
zur Nachbesserung oder zur Nachlieferung nach unserer Wahl.
Sollte dies nicht möglich sein, so kann der Kunde im Rahmen
gesetzlicher Bestimmungen
Wandelung oder Minderung verlangen.
Weitere Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, die Ware hatte
nicht die von uns schriftlich zu-
gesicherten Eigenschaften.
8. LEISTUNGSSTÖRUNG
Unvorhergesehene Ereignisse wie: höhere Gewalt, Krieg, behördliche
Maßnahmen, Betriebs-
störungen, Feuer, Mangel an Rohstoffen und anderen von uns
nicht zu vertretende
Umstände entbinden uns von jeglicher Lieferverpflichtung.
Im Fall des Bekanntwerdens werden wir dies dem Kunden umgehend
mitteilen.
Schadensansprüche des Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.
Werden uns nach Vertragsabschluß Zahlungsschwierigkeiten
des Kunden bekannt,
so sind wir berechtigt, Sicherheitsleistung zu verlangen.
Wird diese nicht gewährt,
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nimmt der
Kunde zum vereinbarten
Termin die bestellte Ware nicht ab, so erlischt sein Recht
auf weitere Lieferungen.
In diesem Fall sind wir berechtigt, eine Aufwandsentschädigung
von 10% des Vertragswertes
zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche, insbesondere
für Sonderanfertigungen
usw. behalten wir uns vor.
9. RÜCKSENDUNGEN
Rücksendungen werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht
angenommen.
Sonderanfertigungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.
10. ALLGEMEINES
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mettmann.
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen unwirksam werden,
so wird die Wirksamkeit der anderen
Bestimmungen nicht berührt.
© SVA Industrie Fernseh GmbH,
Hilden
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