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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. PREISE
Es gelten grundsätzlich die am Versandtag geltende Preise, es sei denn, dass durch Angebot
oder Auftragsbestätigung eine andere Regelung getroffen wurde.
Unsere Listenpreise enthalten nicht die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer (MWST.)
Diese wird bei Rechnungslegung dem Warenwert zugeschlagen.

2. FRACHTKOSTEN und VERPACKUNG
Branchenübliches leichtes Verpackungsmaterial stellen wir nicht in Rechnung, wohl aber
wertbeständiges Verpackungsmaterial, insbesondere seefestes Material oder aber Verpackungsmittel,
die vom Kunden verlangt werden.

3. LIEFERZEIT
Die von uns angegebenen Lieferzeiten halten wir nach Möglichkeit ein. Sollte die Lieferzeit überschritten
sein, so ist der Besteller verpflichtet, uns eine angemessene Nachliefer ungsfrist einzuräumen.
Bei Überschreiten einer solchen Nachlieferungsfrist hat der Besteller das Recht, im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten.
Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen im Fall einer Überschreitung
der Lieferzeit nicht.

4. GEFAHRENÜBERGANG
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Kunden. Alle Waren werden daher mit
dem Verkaufswert versichert, es sei denn, der Kunde weist ausdrücklich darauf hin, dass
eine solche Versicherung nicht zu erfolgen hat.

5. ZAHLUNG
Wir stellen zur Wahl:
a) Bezahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum
(Versandtag)
b) oder innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit
2% Skonto
In den unter a) und b) angeführten Zielen sind bereits 3 Tage Transportweg enthalten.
Fristen gelten als eingehalten, wenn das Geld bei uns eingegangen ist. Nach 30 Tagen nach
Rechnungsdatum kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, es sei denn,
der Kunde erbringt den Nachweis, dass die Lieferung entsprechend später eingetroffen ist.
Der Verzug berechtigt uns, ab Verzugszeitpunkt Zinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz
der Bundesbank zu verlangen.
Anfallende Mahnkosten gehen zu Lasten des Kunden, wobei wir berechtigt sind, für die erste Mahnung
eine Gebühr von € 2.00, für die zweite Mahnung € 4.00 und für die dritte
Mahnung € 6.00 zu verlangen.

6. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum,
auch im Fall von Teilzahlungen. Als Bezahlung gilt erst der Geldeingang bei uns. Bei Zahlung
mittels Scheck oder Wechsel gilt diese als geleistet, wenn der Betrag unserem Konto
vorbehaltlos gutgeschrieben wurde.
Zugriffe Dritter auf von uns gelieferte Waren, die sich unter Eigentumsvorbehalt befinden,
sind uns unter Übersendung des Pfändungsprotokolles unverzüglich anzuzeigen.
Bei Weiterveräußerung von uns gelieferter Ware, die sich unter Eigentumsvorbehalt befindet,
tritt der Kunde schon jetzt im voraus seine Ansprüche gegen seinen Abnehmer an uns ab.

7. GEWÄHRLEISTUNG
Wir leisten nach Maßgabe folgender Bestimmungen nur Gewähr, wenn uns eine Mängelrüge,
bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung, bei nicht offensichtlichen
Mängeln unverzüglich nach Erkennen schriftlich gemeldet wird.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge verpflichten wir uns zur Nachbesserung oder zur Nachlieferung
nach unserer Wahl.
Sollte dies nicht möglich sein, so kann der Kunde im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen
Wandelung oder Minderung verlangen.
Weitere Ansprüche bestehen nicht, es sei denn, die Ware hatte nicht die von uns schriftlich zu-
gesicherten Eigenschaften.

8. LEISTUNGSSTÖRUNG
Unvorhergesehene Ereignisse wie: höhere Gewalt, Krieg, behördliche Maßnahmen, Betriebs-
störungen, Feuer, Mangel an Rohstoffen und anderen von uns nicht zu vertretende
Umstände entbinden uns von jeglicher Lieferverpflichtung.
Im Fall des Bekanntwerdens werden wir dies dem Kunden umgehend mitteilen.
Schadensansprüche des Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.
Werden uns nach Vertragsabschluß Zahlungsschwierigkeiten des Kunden bekannt,
so sind wir berechtigt, Sicherheitsleistung zu verlangen. Wird diese nicht gewährt,
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nimmt der Kunde zum vereinbarten
Termin die bestellte Ware nicht ab, so erlischt sein Recht auf weitere Lieferungen.
In diesem Fall sind wir berechtigt, eine Aufwandsentschädigung von 10% des Vertragswertes
zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche, insbesondere für Sonderanfertigungen
usw. behalten wir uns vor.

9. RÜCKSENDUNGEN
Rücksendungen werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen.
Sonderanfertigungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.

10. ALLGEMEINES
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mettmann.
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen unwirksam werden,
so wird die Wirksamkeit der anderen
Bestimmungen nicht berührt.

© SVA Industrie Fernseh GmbH, Hilden